Impressum
PETER MILIUS
AUTOELEKTRIK
DUNLOPSTR. 8
33689 BIELEFELD-SENNESTADT
Tel.: 05205-751169
Mobil: 0172-5252262
Mail: peter-milius@t-online.de
Web: pm-autoelektrik.de
Ust-Id: DE126970600
Mitglied der Handwerkskammer zu Bielefeld
Meisterbetrieb
Betriebsnummer: 455424
Einzelunternehmung
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-Es besteht das Widerrufsrecht für einen Verbraucher nach § 312 d BGB. Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: (peter-milius@t-online.de)
-Die allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben sich nach der gesetzlichen Regelung.
-Hier finden Sie den Link zur Online-Streitschlichtungsplattform: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
In Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtung aus § 37 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) weisen wir Sie darauf hin, dass wir weder verpflichtet, noch bereit sind, an alternativen Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
-Wir sind stets bemüht die Urheberrechte anderer zu beachten: In dieser Anzeige genannte Markennamen und Fotos sind Eigentum der Rechteinhaber und werden hier aufgeführt, weil sie die hervorragende Qualität des Artikels darstellen.
-Aufgeführte Originalnummern dienen ausschließlich Vergleichszwecken und sind keine Herkunftsbezeichnungen.
-Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten und nicht für den kommerziellen Gebrauch gestattet.
-Die in dieser Anzeige gemachten Angaben sind unverbindliche Beschreibungen des Angebotes. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
-Änderungen-Irrtümer und Zwischenverkauf der Ware vorbehalten.
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Sie erhalten diese Information, wenn Sie mit uns in Kontakt standen, oder zu unseren Kunden zählen. Gleichzeitig wollen wir die Sicherheit Ihrer Daten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährleisten und bitten um Ihr Einverständnis, dass wir Sie auch nach Inkrafttreten der aktuellen Verordnung weiterhin anschreiben dürfen.
Wir versichern, Ihre personenbezogenen Daten, ausschließlich dem Zweck der elektronischen Information zu speichern und zu verarbeiten. Diese Einwilligung kann jederzeit per E-Mail an (peter-milius@t-online) widerrufen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren jeweiligen Datenschutzbestimmungen, die wir der (DSGVO) angepasst haben. Diese finden Sie im Aushang in unseren Geschäftsräumen, oder wir senden Ihnen die Bestimmungen auf Wunsch zu.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Peter Milius-Dunlopstr.8-33689 Bielefeld
I. Geltung der AGB
1.) Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Lieferers mit dem Besteller, soweit dieser Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Ist der Besteller Verbraucher, gelten nur die Ziffern II., III., IV 1., VII und VIII.
2.) Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
II. Technische Ausstattung
1.) Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.
2.) Für die Qualität aller Lieferungen gelten die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, soweit sie für die Sicherheit der Lieferungen in Betracht kommen. Abweichungen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet wird. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren.
III. Preise
Die Preise gelten - soweit nicht anders vereinbart - für Lieferung ab Werk bzw. Lager einschließlich Verpackung. Frachtkosten werden - falls nicht anders vereinbart - zusätzlich berechnet.
IV. Eigentumsvorbehalt
1.) Die Waren bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche.
2.) Die Weiterveräußerung oder der Einbau der gelieferten Teile ist dem Empfänger im gewöhnlichen Geschäftsgang mit folgender Maßgabe gestattet:
a) Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Lieferer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Lieferer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Lieferer behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und/oder in Zahlungsverzug gerät.
b) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller, insbesondere der Einbau, erfolgt stets im Namen und im Auftrag für den Lieferer. Erfolgt eine Verarbeitung mit dem Lieferer nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt der Lieferer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der vom Lieferer gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen dem Lieferer nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
3.) Soweit die dem Lieferer nach diesen Bestimmungen zustehenden Sicherungsrechte die Ansprüche um mehr als 25 % übersteigen, ist der Lieferer verpflichtet den übersteigenden Teil der Sicherungsrechte freizugeben, wobei ihm die Auswahl der freizugebenden Sicherungsrechte verbleibt.
V. Zahlungsbedingungen
1.) Die Zahlungen sind zu leisten frei Zahlstelle des Lieferers, Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
2.) Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.) Forderungen sind ab Verzug (30 Tage nach dem Rechnungsdatum) mit 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, zu verzinsen.
VI. Lieferfristen
1.) Als Lieferfristen gelten die in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen schriftlichen Erklärungen des Lieferers ausdrücklich als verbindlich bezeichneten Liefertermine. Die Einhaltung der Frist setzt voraus: den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.
2.) Die Frist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der verein¬barten Lieferfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Abliefe¬rung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.
3.) Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als den vorstehend genannten Gründen kann der Besteller - sofern er nachweist, daß ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen ist - eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von ½ v. H. bis zur Höhe von im ganzen 5 v. H. vom Wert desjenigen Teiles der Lieferung verlangen, der nicht rechtzeitig geliefert wurde.
Der Besteller kann die Zahlung der Verzugsentschädigung auch dann verlangen, wenn die in Ziffer 3 Abs. 1 genannten Umstände erst nach verschuldeter Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Frist eintreten. Entschädigungsansprüche des Bestellers, die über die in Abs. 2 genannte Grenze von 5 v. H. hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Lieferer gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
4.) Sofern der Kunde Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf den Kunden über.
VII. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht - auch dann wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist - auf den Besteller über, sobald die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abge¬holt worden ist. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen des Lieferers. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung vom Lieferer gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
VIII. Entgegennahme
1.) Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.
2.) Teillieferungen sind zulässig.
3.) Ab der Entgegennahme gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung bei nichtgewerblichem Einsatz der Ware oder Dienstleistung.
4.) Die Haftung (Früher Gewährleistung) bezieht sich nur auf Fabrikationsfehler und nicht auf Verschleiß.
5.) Wird die Ware zurückgegeben,oder nimmt der Besteller die von ihm bestellte Ware nicht ab,ist derLieferer berechtigt eine Entschädigung in Höhe von 30%
des Warenwertes dem Besteller in Rechnung zu stellen.
IX. Haftung für Mängel
1.) Der Lieferer leistet für Mängel der Ware zunächst nach Wahl des Lieferers Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung)erstreckt sich,unter Ausschluß weiterer Ansprüche, auf Herstellungs-und Materialfehler.
2.) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Eine Überprüfung der Passgenauigkeit eines Aggregates obliegt dem Kunden.
3.) Der Besteller muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung der Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4.) Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
5.) Es gilt die Sachmängelhaftung,unter Ausschluß weiterer Ansprüche,wie Nebenaufwendungen-Ein-Ausbaukosten-Wegegelder-Transport-und Folgekosten,etc.,ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (gem. Ziffer 3 dieser Bestimmung)
6.) Für die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäßen Beschaffenheitsangaben der Ware dar.
7.) Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Lieferer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
8.) Die Sachmängelhaftung bei gewerblichem Einsatz beträgt 1Jahr nach dem Einbau der Ware oder ½ Jahr für eine Dienstleistung.
9.) Die Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen in Fällen natürlicher Abnutzung, ferner bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,Zweckentfremdung,ungeeigneter Betriebsmittel sowie aufgrund solcher mechanischer,chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
10.) Der Besteller hat keine Ansprüche gegen den Lieferer,insoweit seitens des Bestellers oder Dritter an dem Liefergegenstand Zerlegungsarbeiten,oder in unsachgemäßer Weise Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden.
11.) Beanstandete Ware ist frachtfrei an uns einzusenden.Bei anerkanntem Mangel wird die Fracht erstattet.
12.) Einkaufsbedingungen unserer Kunden, die von unseren Bedingungen abweichen, sind für uns nicht bindend, auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich wiedersprechen.
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.Ist eine Bestimmung dieser . Vertragsbedingungen unwirksam,so ist diese durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen,die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am
Besten gerecht wird.